Was besagt die 5-hl-Regel?
§ 41 BierStV befreit Bier von Haus- und Hobbybrauern bis zu 5 hl = 500 Liter je Kalenderjahr von der Biersteuer, wenn es im eigenen Haushalt hergestellt wird, ausschließlich dem eigenen Verbrauch dient und nicht verkauft wird.
Was passiert oberhalb von 5 hl?
Wird die Menge überschritten, verlangt § 41 Abs. 2 BierStV eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Der aktuelle Gesetzestext ist dafür die maßgebliche Ausgangsquelle; bei konkreten Fällen ist das zuständige Hauptzollamt Ansprechpartner.
Warum findet man online noch 2 hl / 200 Liter?
Ältere Hobbybrauer-Informationen nennen häufig 2 hl. Der aktuell abrufbare § 41 BierStV nennt jedoch 5 hl je Kalenderjahr. Verlasse dich bei Rechtsfragen deshalb nicht auf alte Forenbeiträge oder ältere Blogartikel.
Gilt die Steuerbefreiung auch automatisch fürs Verschenken?
Nein, das lässt sich aus § 41 nicht ableiten. Die Vorschrift ist ausdrücklich auf Bier beschränkt, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird. Private Weitergabe sollte deshalb steuerlich separat geprüft werden.
Amtliche Quellen
- § 41 BierStV – Haus- und HobbybrauerQuelle öffnen ↗5-hl-Steuerbefreiung und Steueranmeldung bei Überschreitung.
- § 29 BierStG – DurchführungQuelle öffnen ↗Gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung von Haus- und Hobbybrauern.