Recht in Deutschland

Biersteuer für Hobbybrauer: Die 5-hl-Regel verständlich erklärt

Für privat gebrautes Bier gibt es in Deutschland eine konkrete Biersteuerbefreiung. Entscheidend sind Menge, Herstellungsort, eigener Verbrauch und der Ausschluss des Verkaufs.

Grenze5 hl = 500 L
Zweckausschließlich Eigenverbrauch
Verkaufnicht von § 41 erfasst
Rechtsstand31.08.2026
Das Wichtigste zuerst: Nach aktuellem § 41 BierStV sind bis zu 5 hl (500 Liter) je Kalenderjahr steuerbefreit, wenn das Bier im eigenen Haushalt ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird.

Was besagt die 5-hl-Regel?

§ 41 BierStV befreit Bier von Haus- und Hobbybrauern bis zu 5 hl = 500 Liter je Kalenderjahr von der Biersteuer, wenn es im eigenen Haushalt hergestellt wird, ausschließlich dem eigenen Verbrauch dient und nicht verkauft wird.

Was passiert oberhalb von 5 hl?

Wird die Menge überschritten, verlangt § 41 Abs. 2 BierStV eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Der aktuelle Gesetzestext ist dafür die maßgebliche Ausgangsquelle; bei konkreten Fällen ist das zuständige Hauptzollamt Ansprechpartner.

Warum findet man online noch 2 hl / 200 Liter?

Ältere Hobbybrauer-Informationen nennen häufig 2 hl. Der aktuell abrufbare § 41 BierStV nennt jedoch 5 hl je Kalenderjahr. Verlasse dich bei Rechtsfragen deshalb nicht auf alte Forenbeiträge oder ältere Blogartikel.

Gilt die Steuerbefreiung auch automatisch fürs Verschenken?

Nein, das lässt sich aus § 41 nicht ableiten. Die Vorschrift ist ausdrücklich auf Bier beschränkt, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird. Private Weitergabe sollte deshalb steuerlich separat geprüft werden.

Amtliche Quellen

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