Was ändert sich beim Verkauf?
Mit dem Verkauf verlässt du den einfachen Eigenverbrauchsfall. Dann müssen Biersteuer, gewerbliche Herstellung, Lebensmittelrecht, Hygiene, Registrierung des Lebensmittelbetriebs und Kennzeichnung zusammen betrachtet werden.
1. Biersteuer und Herstellung beim Hauptzollamt klären
§ 31a BierStV regelt ausdrücklich die gewerbliche Herstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers. Wer ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber gewerblich herstellen will, muss dies vor dem geplanten Betriebsbeginn beim Hauptzollamt anmelden und Angaben unter anderem zu Unternehmen, Steuernummer und voraussichtlicher Jahresmenge machen. Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten.
2. Lebensmittelbetrieb registrieren
Lebensmittelbetriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben, müssen bei der zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registriert werden. Das gilt auch für Internethandel. Die Behörde muss die Betriebsstätte und wesentliche Änderungen kennen.
3. Hygiene und Eigenkontrolle auf gewerblichen Betrieb ausrichten
Als Lebensmittelunternehmer bist du für die Sicherheit deiner Produkte verantwortlich. Räume, Reinigung, Rückverfolgbarkeit und angemessene Eigenkontrollen müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Die Anforderungen sollten vor Betriebsstart mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung abgestimmt werden.
4. Kennzeichnung vor dem Verkauf prüfen
Vorverpacktes Bier braucht in Deutschland unter anderem ein Zutatenverzeichnis nach § 3 LMIDV. Zusätzlich greifen die allgemeinen Pflichtinformationen der LMIV, etwa Bezeichnung, Allergeninformation, Nettofüllmenge, Verantwortlicher und bei Getränken über 1,2 % vol der tatsächliche Alkoholgehalt.
5. Weitere Pflichten hängen vom Vertriebsmodell ab
Je nach Betrieb können zusätzlich Gewerbeanmeldung, Verpackungsrecht, Preisangaben, Fernabsatz, Jugendschutz, Ausschank- oder Veranstaltungsregeln relevant werden. Ein Onlineshop, ein Marktstand und eine eigene Gaststätte sind deshalb rechtlich nicht dieselbe Situation.
Amtliche Ausgangsquellen
- § 31a BierStV – gewerbliche Herstellung außerhalb eines SteuerlagersQuelle öffnen ↗Anmeldung vor Betriebsbeginn und Aufzeichnungspflichten.
- Bundesportal – Lebensmittelbetriebe registrierenQuelle öffnen ↗Registrierung bei der kommunalen Lebensmittelüberwachung.
- BVL – Pflichten als LebensmittelunternehmerQuelle öffnen ↗Betriebsregistrierung und Verantwortung des Lebensmittelunternehmers.