Was ist der sichere Ausgangspunkt?
Die Biersteuerbefreiung für Hobbybrauer knüpft in § 41 BierStV an Bier an, das ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird. Das ist der klare Kernfall.
Ist Verschenken dasselbe wie Eigenverbrauch?
Nein. Eine unentgeltliche Weitergabe ist begrifflich nicht der eigene Verbrauch des Brauers. Daraus folgt nicht automatisch ein allgemeines Verbot des Verschenkens – aber die spezielle Hobbybrauer-Steuerbefreiung sollte dafür nicht pauschal unterstellt werden.
Was solltest du vor einer geplanten Weitergabe tun?
- Umfang und Anlass der Weitergabe festhalten.
- Nicht einfach von der 5-hl-Steuerbefreiung auf Geschenk- oder Ausschankfälle schließen.
- Bei wiederkehrender oder größerer Weitergabe das zuständige Hauptzollamt zur steuerlichen Einordnung fragen.
- Bei Veranstaltungen zusätzlich lokale Veranstaltungs-, Ausschank- und Jugendschutzregeln prüfen.
Amtliche Ausgangsquellen
- § 41 BierStV – ausschließlicher eigener VerbrauchQuelle öffnen ↗Die Hobbybrauer-Steuerbefreiung ist an Eigenverbrauch und Nichtverkauf geknüpft.
- BierStV – aktuelle GesamtausgabeQuelle öffnen ↗Aktuellen Rechtsstand vor konkreter Weitergabe erneut prüfen.